Ist Pensionssplitting Männersache?

Was Eltern über Pensionssplitting in Österreich wissen sollten

„Pensionssplitting“ klingt zunächst technisch. Tatsächlich steckt hinter dem Themenbereich Pensionssplitting in Österreich eine sehr praktische Frage: Wie können Eltern die langfristigen finanziellen Folgen von Kinderbetreuung fairer verteilen?

Wenn ein Elternteil nach der Geburt eines Kindes beruflich kürzertritt, betrifft das nicht nur das aktuelle Einkommen. Weniger Erwerbstätigkeit kann sich auch auf die spätere Pension auswirken. In Österreich betrifft das nach wie vor überwiegend Frauen. 2025 arbeiteten 49,8 % der erwerbstätigen Frauen in Teilzeit, bei Männern waren es 14,0 %. Betreuungspflichten für Kinder oder pflegebedürftige Erwachsene waren bei 39,9 % der teilzeitbeschäftigten Frauen der Hauptgrund. Bei Frauen zwischen 30 und 44 Jahren lag dieser Anteil sogar bei 70,3 %.

Genau hier setzt das freiwillige Pensionssplitting an. Deshalb ist der etwas provokantere Titel gar nicht so weit hergeholt: Häufig ist es der stärker erwerbstätige Elternteil – in vielen Familien also der Mann – der einen Teil seiner Pensionsgutschrift auf das Pensionskonto des betreuenden Elternteils übertragen kann.

Dieser Beitrag gibt dir einen kompakten Überblick darüber, wie das funktioniert, wann es sinnvoll sein kann und welche Punkte Eltern dabei unbedingt beachten sollten.

Warum Teilzeit auch eine Pensionsentscheidung ist

Die Höhe der gesetzlichen Pension hängt in Österreich wesentlich vom beitragspflichtigen Einkommen und von der Versicherungsdauer ab. Wer über längere Zeit weniger verdient oder die Erwerbstätigkeit reduziert, baut daher grundsätzlich niedrigere Pensionsansprüche auf. Wie private Vorsorge und Wertpapierveranlagung dabei eine zusätzliche Rolle spielen können, erklären wir auch in unserem Beitrag:
Die bessere Rente? Wie man mit Wertpapieren fürs Alter vorsorgen kann.

Wie stark sich unterschiedliche Erwerbsbiografien langfristig auswirken können, zeigt der aktuelle Gender Pension Gap. Laut Rechnungsabschluss der Pensionsversicherung lag die durchschnittliche Alterspension bei den innerstaatlichen Neuzugängen 2025 bei Frauen bei 1.948,50 € brutto, bei Männern bei 2.880,70 € brutto*. Der Gender Pension Gap lag für diese Gruppe damit bei 32,4 %. Diese Differenz entsteht jedoch natürlich nicht nur durch Kinderbetreuung. Einkommen, Arbeitszeit, Erwerbsunterbrechungen und Karriereverläufe wirken über viele Jahre zusammen. Trotzdem ist gerade die Familienphase ein Zeitpunkt, an dem finanzielle Weichen gestellt werden. Wenn sich ein Paar beispielsweise dafür entscheidet, dass ein Elternteil mehrere Jahre Teilzeit arbeitet, weil Betreuung und Vollzeit kaum vereinbar sind, ist das zunächst eine organisatorische Familienentscheidung. Langfristig kann sie aber auch zu einer finanziellen Entscheidung werden.

 

Pensionssplitting einfach erklärt: Was wird eigentlich übertragen?

Beim freiwilligen Pensionssplitting kann jener Elternteil, der nicht überwiegend die Kinderbetreuung übernimmt und erwerbstätig ist, einen Teil seiner Pensionskontogutschrift auf das Pensionskonto des betreuenden Elternteils übertragen. Für die ersten sieben Jahre ab Geburt eines Kindes können pro Jahr bis zu 50 % der aus Erwerbstätigkeit entstandenen Pensionsgutschrift übertragen werden. Der Antrag ist grundsätzlich bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes möglich. Wichtig dabei: Es wird kein aktuelles Einkommen übertragen. Es fließt also heute kein Geld von einem Konto auf das andere. Verändert wird die Gutschrift im österreichischen Pensionskonto. Vereinfacht gesagt reduziert sich dadurch der zukünftige Pensionsanspruch der übertragenden Person und der Anspruch der betreuenden Person erhöht sich entsprechend.

 

Ein Beispiel aus dem Familienalltag

Nehmen wir an, beide Eltern arbeiten vor der Geburt ihres Kindes Vollzeit.

Nach der Karenz reduziert die Mutter ihre Arbeitszeit für mehrere Jahre auf 25 Stunden. Der Vater arbeitet weiterhin Vollzeit. Diese Aufteilung kann für die Familie organisatorisch und wirtschaftlich meist völlig sinnvoll sein. Aus rein finanzieller Sicht passiert aber Folgendes: Der Vater erzielt weiterhin ein höheres beitragspflichtiges Einkommen und erhält entsprechend höhere Gutschriften am Pensionskonto. Die Mutter sammelt aufgrund des niedrigeren Erwerbseinkommens geringere Gutschriften aus ihrer Arbeit.

Mit dem Pensionssplitting kann ein Teil der vom Vater erworbenen Pensionsgutschrift auf ihr Konto übertragen werden.

Das gleicht die gesamte finanzielle Auswirkung der Teilzeit nicht automatisch aus. Es kann aber dazu beitragen, einen Teil der langfristigen Folgen der gemeinsamen Familienentscheidung partnerschaftlicher zu verteilen.

 

Kindererziehungszeiten werden ohnehin angerechnet. Warum braucht es dann Splitting?

Kindererziehungszeiten werden in Österreich bereits bei der Pension berücksichtigt. Das ist ein wichtiger Punkt, denn Kinderbetreuung führt nicht automatisch zu einer vollständigen Lücke im Pensionskonto. Wer während der Kindererziehungszeit zusätzlich arbeitet, erhält für die spätere Pensionshöhe grundsätzlich sowohl die Beitragsgrundlage aus der Kindererziehungszeit als auch jene aus der Erwerbstätigkeit angerechnet, begrenzt durch die gesetzliche Höchstbeitragsgrundlage.

Trotzdem können langfristige Unterschiede entstehen, insbesondere wenn das Erwerbseinkommen vor der Geburt höher war und die Arbeitszeit anschließend über mehrere Jahre deutlich reduziert wird. Das Pensionssplitting ist deshalb keine Alternative zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Es ist eine zusätzliche Möglichkeit, die Pensionsgutschriften innerhalb der Familie anders zu verteilen.

 

Was viele beim Pensionssplitting missverstehen

Einige Punkte sind aus unserer Beratungspraxis besonders wichtig hervorzuheben:

  • Es entsteht keine zusätzliche Pension. Das Splitting verteilt bestehende Pensionsgutschriften neu. Was auf einem Pensionskonto hinzukommt, wird beim anderen abgezogen.
  • 50 % sind keine Pflicht. Übertragen werden können bis zu 50 % der entsprechenden Gutschrift. Der Anteil kann individuell gewählt werden.
  • Es betrifft nur Gutschriften aus Erwerbstätigkeit. Nicht jede Gutschrift am Pensionskonto kann übertragen werden.
  • Die Entscheidung sollte nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, wie beide Pensionskonten aussehen, wie lange die Erwerbstätigkeit reduziert wird und welche anderen Vorsorgemaßnahmen bereits bestehen.

 

Warum das Thema tatsächlich „Männersache“ ist

Rechtlich kann Pensionssplitting natürlich in beide Richtungen erfolgen. Praktisch hängt die Richtung davon ab, wer mehr erwerbstätig ist und wer den größeren Teil der Kinderbetreuung übernimmt. Die aktuellen Erwerbsdaten zeigen, dass diese Rollen in Österreich weiterhin sehr ungleich verteilt sind. Fast jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet Teilzeit, während es bei Männern nur etwa jeder Siebte ist. Betreuungspflichten spielen bei Frauen wesentlich häufiger eine Rolle. Deshalb sollte Pensionssplitting nicht als Thema betrachtet werden, das ausschließlich die Person angeht, die ihre Arbeitszeit reduziert. Wenn ein Paar gemeinsam entscheidet, dass eine Person beruflich zurücksteckt, sollte auch die langfristige finanzielle Wirkung gemeinsam besprochen werden.

 

Ist Pensionssplitting nur ein Teil der Lösung?

Auch das sollte klar sein: Pensionssplitting löst die Pensionslücke zwischen Frauen und Männern nicht. Diese entsteht über Jahrzehnte hinweg aus unterschiedlichen Einkommen, Erwerbszeiten, Arbeitszeitmodellen und Karriereverläufen. Für eine einzelne Familie kann das Splitting trotzdem ein sinnvoller Baustein sein. Diese Fragen werden dabei erfahrungsgemäß im Alltag oft erst sehr spät gestellt:

  • Wie entwickeln sich die Pensionskonten beider Personen?
  • Gibt es für beide eigene Rücklagen?
  • Wird langfristig Vermögen auf beide Namen aufgebaut?
  • Wie ist die betreuende Person finanziell abgesichert?
  • Welche Auswirkungen hätte eine Trennung oder ein längerer Einkommensausfall?

Wenn du wissen möchtest, welche gravierenden finanziellen Folgen ein längerer Ausfall der eigenen Arbeitskraft haben kann, erklären wir auch ausführlicher im Beitrag, könnte dieser Beitrag auch interessant für dich sein:
Die Berufsunfähigkeit – ein vielfach unterschätztes Risiko“.

Parallel dazu sollte aber auch der private Vermögensaufbau betrachtet werden. Denn gesetzliche Pension und privates Vermögen erfüllen unterschiedliche Funktionen. Wer bereits Kapital aufgebaut hat und wissen möchte, wie daraus langfristig zusätzliches Einkommen entstehen kann, findet dazu auch mehr Infos in unserem Guide Mit 250.000 Euro finanziell frei.

 

Wann sollte man über Pensionssplitting sprechen?

Am sinnvollsten ist der Zeitpunkt nicht erst kurz vor Ablauf der Frist, sondern bereits dann, wenn die Arbeitsteilung innerhalb der Familie festgelegt wird. Das heißt konkret: Sobald klar ist, wer nach der Karenz wie viel arbeitet und wie lange diese Phase voraussichtlich dauern wird, sollte auch die finanzielle Seite betrachtet werden. Hilfreich ist dabei ein Blick auf drei Ebenen:

  • Heute: Wie verändert sich das verfügbare Haushaltseinkommen?
  • In den nächsten Jahren: Wie entwickeln sich Karriere, Einkommen und private Rücklagen?
  • Langfristig: Was bedeutet die Arbeitsaufteilung für Pension und Vermögensaufbau?

Erst dann lässt sich sinnvoll beurteilen, ob Pensionssplitting für die eigene Situation überhaupt relevant ist.

 

5 praktische Tipps für Eltern

1. Pensionskonto regelmäßig ansehen
Nicht erst mit 50. Wer Teilzeit arbeitet oder längere Erwerbsunterbrechungen hat, sollte die Entwicklung früher beobachten.

2. Teilzeit nicht nur netto rechnen
Die monatliche Einkommensdifferenz ist nur ein Teil der Rechnung. Auch langfristige Auswirkungen auf Pension und Vermögensaufbau gehören dazu.

3. Pensionssplitting gemeinsam entscheiden
Es betrifft beide Pensionskonten. Deshalb sollte nicht nur die betreuende Person das Thema vorantreiben.

4. Privaten Vermögensaufbau getrennt betrachten
Pensionssplitting ersetzt keine private Vorsorge. Gerade bei längeren Teilzeitphasen kann zusätzlicher Vermögensaufbau relevant sein.

5. Pensionssplitting rechtzeitig beantragen
Die Beantragung ist grundsätzlich bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes möglich. Zuständig ist der jeweilige Pensionsversicherungsträger wie PVA, SVS und BVAEB.

 

Wie stellen wir unsere Familie heute gut auf, ohne dabei unsere finanzielle Zukunft aus den Augen zu verlieren?

Dieser Beitrag gibt dafür einen ersten Überblick. Im Detail wird es individuell, denn Pensionssplitting, Kindererziehungszeiten, Teilzeit, private Vorsorge und Vermögensaufbau greifen ineinander. Bei feel FINANCE betrachten wir deshalb immer die gesamte Situation und nicht nur einen einzelnen Baustein. Wenn du
wissen möchtest, wie sich eure aktuelle Familien- und Arbeitsteilung langfristig
finanziell auswirkt und welche Schritte für euch sinnvoll sind, begleiten wir euch
gerne dabei!

 

 

QUELLENANGABEN
Statistik Austria:
Factsheet Gender-Statistik: Erwerbstätigkeit 2025

Pensionsversicherung Österreich (PV): Jahresbericht & Rechnungsabschluss 2025, veröffentlicht am 30. Juni 2026

Pensionsversicherung Österreich: Pensionssplitting bei der Pensionsversicherung

Bundesministerium für Soziales: Grundlagen im österreichischen Pensionssystem 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Pensions-, Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Marcel Berghofer, BSc, CFP®, EFA®

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Marcel Berghofer, BSc, CFP®, EFA®

8. September 2026

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